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   OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08   

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https://dejure.org/2008,35990
OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08 (https://dejure.org/2008,35990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2008 - 10 UF 1/08 (https://dejure.org/2008,35990)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2008 - 10 UF 1/08 (https://dejure.org/2008,35990)
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  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
    Danach richtet sich der Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen, wie hier des nachehelichen Unterhaltsanspruchs der Antragstellerin, grundsätzlich nach dem 3, 5-fachen Wert des Jahresbezugs (vgl. zum Ganzen BGH, FamRZ 1999, 1497; FamRZ 1993, 1189; NJW 1997, 1016).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95

    Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
    Danach richtet sich der Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen, wie hier des nachehelichen Unterhaltsanspruchs der Antragstellerin, grundsätzlich nach dem 3, 5-fachen Wert des Jahresbezugs (vgl. zum Ganzen BGH, FamRZ 1999, 1497; FamRZ 1993, 1189; NJW 1997, 1016).
  • BGH, 21.04.1999 - XII ZB 158/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer unterhaltsrechtlichen Auskunftsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
    Danach richtet sich der Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen, wie hier des nachehelichen Unterhaltsanspruchs der Antragstellerin, grundsätzlich nach dem 3, 5-fachen Wert des Jahresbezugs (vgl. zum Ganzen BGH, FamRZ 1999, 1497; FamRZ 1993, 1189; NJW 1997, 1016).
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
    Die Quote ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Zahlungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 619; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rn. 705).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 3 WF 194/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2008 - 10 UF 1/08
    Denn nur die genaue Bezeichnung gibt der beklagten Partei Gelegenheit, zu prüfen, ob sie den Antrag anerkennen oder sich dagegen verteidigen will (vgl. hierzu Büttner, FamRZ 1992, 629/630; OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 836).
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